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Gibt es in Niedersachsen einen Bildungsscheck? Drucken

Bildungsscheck NRW - Mit Bildungsschecks werden berufliche Weiterbildungen in Nordrhein-Westfalen unterstützt.

 

Dieses Förderprogrann gibt es in Niedersachsen nicht. Dafür hat das Land Niedersachsen das Förderprogramm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen", über das Sie sich auf dieser Seite informieren.

 

 

 
Das Land Nordrhein-Westfalen möchte die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch einen finanziellen Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungen unterstützen. Dabei sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue Kenntnisse und Fertigkeiten erlernen, die sie für die berufliche Tätigkeit benötigen. Bildungsschecks decken dabei einen Teil der Kosten für die berufliche Weiterbildung ab.

Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?
Beschäftigte in Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten, die ihren 1. Wohnsitz in NRW haben oder in einer Arbeitsstätte in NRW beschäftigt sind. Ausgenommen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Beschäftigte können einen Bildungsscheck entweder selbst beantragen oder sich an ihren Betrieb wenden.

Wie kann gefördert werden?
Nach einer Beratung in einer der mehr als 175 Beratungsstellen in NRW können Interessierte oder Betriebe dort die Bildungsschecks erhalten.

Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 50 Prozent der Teilnehmergebühren und Prüfungsgebühren, höchstens 500,00 €.
Pro Zugang erhalten Beschäftigte in NRW max. zwei Bildungsschecks pro Kalenderjahr.
Unternehmen in NRW erhalten für ihre Beschäftigten max. 20 Bildungsschecks pro Kalenderjahr.

Welche Ausgaben können gefördert werden?
Gebühren für Bildungsangebote von Anbietern der beruflichen Weiterbildung
Gebühren für Prüfungen.

Bis wann ist der Bildungsscheck einzulösen?
Bildungsscheckinhaber haben den Scheck bis zu dem auf dem Scheck vermerkten Datum bei einem der auf dem Scheck aufgeführten Weiterbildungsanbieter einzulösen.

Wo erhalten Weiterbildungsanbieter weitere Informationen zur Antragsstellung?
Beim regional zuständigen Versorgungsamt, das auch für die Entscheidung über den Antrag zuständig ist oder im Internet unter www.bildungsscheck.nrw.de. 
 
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