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Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Eine Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen.
Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen
und haben einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro.
Bei der Größenermittlung werden auch
Partnerunternhmen und verbundene Unternehmen mitgezählt. Wenn das
antragstellende Unternehmen also Beteiligungen an anderen Unternehmen
besitzt oder andere Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen
beteiligt sind, dann müssen die jeweiligen Größen aller Unternehmen addiert werden.
Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf, da bei der Ermittlung unterschiedliche Konstellationen zu berücksichtigen sind.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die
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ihren Betriebssitz in Niedersachsen haben und |
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die kleine und mittlere Unternehmen (KUMU) bzw. Kleinstunternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission sind, |
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die nicht dem Bereich der öffentlichen Verwaltung angehören. |
Die Rechtsform des Unternehmens spielt keine Rolle. Personen- und Kapitalgesellschaften können einen Antrag stellen.
Nach den Kriterien der EU-Kommission gelten als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) solche Unternehmen, die
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weniger als 250 Beschäftigte haben und |
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einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro erzielt haben oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens
43 Mio. Euro aufweisen und |
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unabhängig/eigenständig sind, d. h. dass nicht 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die nicht die KMU-Definition erfüllen. |
Alle Kriterien müssen erfüllt sein, um eine Förderung erhalten zu können.
Die Berechnung erfolgt auf Jahresbasis der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bezug genommen wird auf den letzten Rechnungsabschluss.
Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhaber von Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen können einen Zuschuss für eine Qualifizierung beantragen, die sie selbst wahrnehmen.
Bei kleinen und mittleren Unternehmen dagegen kann eine Qualifizierung nur für die Beschäftigten und nicht für die Inhaberinnen und Inhaber bezuschusst werden.
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