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Neues Antragsverfahren ab dem 1.7.2010

 

WICHTIGE NEUERUNGEN:

 

Das Antragsverfahren von IWiN hat sich geändert.
 
Ab dem 1.7.2010 hat sich das Antragsverfahren geändert!
1. Es gibt ein neues Antragsformular. Nur noch dieses Formular darf benutzt werden. (siehe unten)
2. Möchten Sie Ihren Mitarbeiter freistellen, dann müssen Sie bereits mit dem Antrag einen Gehaltsnachweis Ihres Mitarbeiters aus dem letzten Monat vor Antragsstellung beifügen.
3. Die Freistellung ist nach der Qualifizierung auf firmeneigenen Brifpapier zu bestätigen. (siehe unten)
4. Sie dürfen sich nicht beim Bildungsträger anmelden, bevor Sie das Förderangebot Ihrer Regionalen Anlaufstelle erhalten haben. (siehe unten) Ansonsten muss Ihr Förderantrag nachträglich storniert werden.
 
Melden Sie sich erst beim Bildungsträger an, NACHDEM Sie das Förderangebot Ihrer Regionalen Anlaufstelle schriftlich angenommen haben. (NACH der Antragsphase - vgl. unten "Ablaufdiagramm").
 
Sie können sich schon vor Ihrer Annahme des Förderangebotes einen Teilnehmerplatz beim Bildungsträger RESERVIEREN, unter der Voraussetzung, dass der Bildungsträger folgende Erklärung von Ihnen schriftlich akzeptiert und unterschrieben bestätigt:

 

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Mustertext für die Reservierung eines Teilnehmerplatzes

 
"Ich melde mich für die Weiterbildung _____________ vom________ bis __________ vorbehaltlich der Zusage auf eine IWiN-Förderung an und reserviere mir hiermit den Platz für die oben genannte Weiterbildung. Sofern keine IWiN-Förderung gewährt wird, besteht das Recht zum Rücktritt."

 

Ihre Unterschrift                           Unterschrift des Bildungsträgers
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Aktuelle Formulare finden Sie in der Rubrik "Downloads".

 

Neues Antragsformular ab 10.5.2010

 

Ab dem 10.5.2010 ist das neue Antragsformular für IWiN zu verwenden. Dieses finden Sie im Bereich "Downloads". Anträge, die ab dem 10.5.2010 bei den Regionalen Anlaufstellen eingehen, MÜSSEN das neue Formular benutzen. 

 

iwin_antragsverfahren_2010_40.jpg

„Das IWiN-Antragsverfahren hat sich geändert!“

 

Antragstellende Unternehmen dürfen sich erst nach Beendigung der Antragsphase beim Bildungsträger für den gewünschten Kurs anmelden, d.h. nach Annahme des Förderangebots. Die Grafik verdeutlicht den Sachverhalt. Für eine Großdarstellung klicken Sie bitte die Grafik an. Sie können sich jedoch einen Teilnahmeplatz RESERVIEREN. Wie das geht, entnehmen Sie bitte der Rubrik "Downloads ".

 

 

„IWiN ist mit eigenem Stand auf der ESF-Messe in Celle am 15.6.2010 vertreten“

 

Das Förderprogramm IWiN ist auf der ESF-Messe in Celle mit einem eigenen Stand vertreten. Dort können Sie sich bei unseren Beraterinnnen und Beratern über das Förderprogramm informieren und Fragen bezüglich Antragstellung und Personalentwicklungsberatung stellen. Auch weitere Förderprogramme werden auf der Messe vorgestellt. Die Anmeldung erfolgt über die NBank. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Ort: Congress Union Celle, ab 13:30 Uhr. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.mw.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=5562&article_id=15827&_psmand=18 (folgen Sie dem Link "ESF-Messe 2010) oder laden Sie die Einladung hier herunter:"Einladung zur ESF-Messe "

 

„Klappt prima“

  

Eine Befragung der Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Hannover, die 2008 IWiN in Anspruch genommen haben, ergab durchweg gute bis sehr gute Ergebnisse.

 

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