Ab dem 15.11.2010 ist das Einreichen eines Gehaltsnachweises bei Freistellung des/der Mitarbeiters/-in nicht mehr notwendig.
Wenn der/die Mitarbeiter/-in für die Qualifizierung freigestellt wird, d.h. dass die Qualifzierungsstunden als Arbeitsstunden durch den
Arbeitgeber anerkannt werden, ist
das Einreichen eines Gehaltsnachweises NICHT mehr erforderlich. Erst am
Ende der Qualifizierung muss das antragstellende Unternehmen eine
Freistellungserklärung bei der Regionalen Anlaufstelle einreichen, auf
der auch der/die Mitarbeiter/-in die Freistellung per Unterschrift
bestätigt. Die Freistellungserklärung finden Sie im Download-Bereich.
Neues Antragsformular
Ab dem 15. November 2010 ist das neue Antragsformular auszufüllen.
Dieses Antragsformular enthält eine große Erleichterung für Sie. Wenn Sie Ihre Beschäftigten für die Qualifizierung freistellen, müssen Sie die gesamten Freistellungskosten nicht mehr selbst ermitteln. Stattdessen wird die Regionale Anlaufstelle den Pauschalsatz von 17 Euro je Stunde für Sie einsetzen. Weitere Infos erhalten Sie hier .
Das neue Antragsformular finden Sie im Download-Bereich (hier).
Pressemitteilung
Minister Bode: "Das Land Niedersachsen stellt über 20 Millionen Euro zur beruflichen Qualifizierung bereit!"
Pressemitteilung durch die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft
und Arbeit, www.mw.niedersachsen.de, Friedrichswall 1, 30159 Hannover, 2.7.2010
„Qualifizierte Fachkräfte sind unabdingbar für die
Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft.
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.
Durch die Förderung sollen sich die niedersächsischen KMU und deren MitarbeiterInnen weiterentwickeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können.
Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.
Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Eine Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen.
Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen
und haben einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro.
Bei der Größenermittlung werden auch
Partnerunternhmen und verbundene Unternehmen mitgezählt. Wenn das
antragstellende Unternehmen also Beteiligungen an anderen Unternehmen
besitzt oder andere Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen
beteiligt sind, dann müssen die jeweiligen Größen aller Unternehmen addiert werden.
Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf, da bei der Ermittlung unterschiedliche Konstellationen zu berücksichtigen sind.
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen.
Wichtig ist, dass die Weiterbildung zur Anpassung an den Strukturwandel des antragstellenden Unternehmens beiträgt. (siehe auch die Rubrik "Förderung -> Beispiele") So sollen sich z.B. die Unternehmen durch die Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen neue Geschäftsfelder erschließen können, die Beherrschung neuer Technologien erlernen oder sich für internationale Geschäfte fit machen. Kurzum: Die Unternehmen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den sich immer schneller verändernden Märkten erhöhen. Die Weiterbildung sollte in Niedersachsen durchgeführt werden.
Die Europäische Union hat das Land Niedersachsen in zwei Fördergebiete
aufgeteilt. Dieses sind die Gebiete "Konvergenz" und "RWB". Die
anliegende Karte in der Rubrik "Regionale Anlaufstellen" zeigt die
genaue Aufteilung der zwei Fördergebiete.
Bei Antragstellung müssen sich die kleinen und mitteren Unternehmen an die für sie zuständige Regionale Anlaufstelle (RAS) wenden. Befindet sich der Betriebssitz des antragstellenden Unternehmens im Fördergebiet "Konvergenz", dann ist der Antrag auch bei einer RAS im Konvergenz-Fördergebiet zu stellen.
Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der
Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die
Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und
TeilnehmerIn.
Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf
der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.
WICHTIGER HINWEIS: Die IWiN-Bestimmungen haben sich im Laufe der Zeit geändert. So entspricht die Höhe der Förderung nicht dem jetzt aktuellen Stand, sondern dem Stand der tatsächlichen Antragstellung.
„Ein Unternehmer muss hungrig sein!"
Motivation und Qualifikation sind für Michael Grabig die Grundpfeiler des Erfolgs. Seine Mitarbeiter spornt er durch Prämienzahlungen und Weiterbildungen an.