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Förderung
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Ziele |
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Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden noch bis zum 30.06.2013 Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.
Durch die Förderung sollen sich die niedersächsischen KMU und deren MitarbeiterInnen weiterentwickeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können.
Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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Förderfähige Unternehmen |
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Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Eine Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen.
Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen
und haben einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro.
Bei der Größenermittlung werden auch
Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen mitgezählt. Wenn das
antragstellende Unternehmen also Beteiligungen an anderen Unternehmen
besitzt oder andere Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen
beteiligt sind, dann müssen die jeweiligen Größen aller Unternehmen addiert werden.
Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf, da bei der Ermittlung unterschiedliche Konstellationen zu berücksichtigen sind.
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Förderfähige Weiterbildung |
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Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen.
Wichtig ist, dass die Weiterbildung zur Anpassung an den Strukturwandel des antragstellenden Unternehmens beiträgt. So sollen sich z.B. die Unternehmen durch die Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen neue Geschäftsfelder erschließen können, die Beherrschung neuer Technologien erlernen oder sich für internationale Geschäfte fit machen. Kurzum: Die Unternehmen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den sich immer schneller verändernden Märkten erhöhen.
Die Weiterbildung selbst sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Förderhöhe |
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Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der
Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die
Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und
TeilnehmerIn.
Im IWiN-Förderprogramm wird auch die Freistellung von Mitarbeiter/-innen für
die Qualifizierung (vgl. Antragsformular Frage 27) mit einem pauschalen Stundenlohn von 17 Euro von der Regionalen Anlaufstelle angerechnet.
Wenn der/die Mitarbeiter/-in für die Qualifizierung freigestellt wird,
d.h. dass die Qualifzierungsstunden als Arbeitsstunden durch den
Arbeitgeber anerkannt werden, ist am
Ende der Qualifizierung das Einreichen einer
Freistellungserklärung bei der Regionalen Anlaufstelle einzureichen, auf
der auch der/die Mitarbeiter/-in die Freistellung per Unterschrift
bestätigt.
Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf
der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.
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Fördergebiete |
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Die Europäische Union hat das Land Niedersachsen in zwei Fördergebiete
aufgeteilt. Dieses sind die Gebiete "Konvergenz" und "RWB". Die
anliegende Karte in der Rubrik "Regionale Anlaufstellen" zeigt die
genaue Aufteilung der zwei Fördergebiete.
Bei Antragstellung müssen sich die kleinen und mitteren Unternehmen an die für sie zuständige Regionale Anlaufstelle (RAS) wenden. Befindet sich der Betriebssitz des antragstellenden Unternehmens im Fördergebiet "Konvergenz", dann ist der Antrag auch bei einer RAS im Konvergenz-Fördergebiet zu stellen.
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