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Fragen und Antworten
Antragstellung Drucken

Antragstellung - Welche Unterlagen sind bei Antragsstellung einzureichen?

- in der Antragsphase - 

 

1. Immer einzureichen sind:

- AKTUELLES Antragsformular (VOLLSTÄNDIG ausgefüllt, bitte im Download-Bereich herunterladen)

- Angaben zum Kurs: Kursbeschreibung mit Inhalten, Kurspreis, Kursdauer in Zeit- und/oder Unterrichtsstunden, Starttermin, Endtermin, Kursort und Name und  Anschrift des Bildungsträgers (z.B. Angebot des Bildungsträgers, Flyer des Bildungsträgers, Schreiben des Bildungsträgers usw.)

 

2. Wenn der/die Mitarbeiter/-in freigestellt wird: (vgl. Antragsformular Frage 27 und 28)

- Es werden pauschal 17 Euro als Stundenlohn von der Regionalen Anlaufstelle angerechnet.

 

3. Wenn die Qualifizierung außerhalb Niedersachsens stattfindet, ist durch den Antragsteller zu bestätigen, dass eine vergleichbare Qualifizierung in Niedersachsen nicht angeboten wird.

 

4. Wenn Sie bei Frage 8 irgendwo "Ja" angekreuzt haben, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrer Regionalen Anlaufstelle in Verbindung.

 

5. Wenn Sie bei Frage 9 ein Kreuz in der Reihe der Großunternehmen gesetzt haben, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrer Regionalen Anlaufstelle in Verbindung.


 

 
Antragstellung mit Freistellung Drucken

Antragstellung mit Freistellung des/der Mitarbeiters/-in

 

 

 

Ab dem 15.11.2010 ist das Einreichen eines Gehaltsnachweises bei Freistellung des/der Mitarbeiters/-in nicht mehr notwendig.

 

Wenn der/die Mitarbeiter/-in für die Qualifizierung freigestellt wird, d.h. dass die Qualifzierungsstunden als Arbeitsstunden durch den Arbeitgeber anerkannt werden, ist das Einreichen eines Gehaltsnachweises NICHT mehr erforderlich. Erst am Ende der Qualifizierung muss das antragstellende Unternehmen eine Freistellungserklärung bei der Regionalen Anlaufstelle einreichen, auf der auch der/die Mitarbeiter/-in die Freistellung per Unterschrift bestätigt. Die Freistellungserklärung finden Sie im Download-Bereich.

 
Auszahlung der Förderung Drucken

Welche Unterlagen sind nach Ende der Qualifizierung einzureichen, damit Sie die Fördermittel erhalten?

- in der Abrechnungsphase = Auszahlung der Fördermittel -

 

 

Vergleichen Sie Ihr Bewilligungsschreiben. Dort ist genau angegeben, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, damit Sie die Fördermittel erhalten können.

 
Ausfüllhilfen Drucken

Ausfüllhilfen ("So geht es am schnellsten und führt zu den wenigsten Rückfragen!")

 

Die Regionalen Anlaufstellen möchten Ihnen ein schnelles und reibungsloses Antragsverfahren bieten. Je besser die Anträge ausgefüllt sind, desto weniger Rückfragen gibt es und desto schneller und reibungsloser wird Ihr Antrag bearbeitet. Hier einige Tipps:

 

Füllen Sie das Antragsformular VOLLSTÄNDIG aus.

 

Frage 3: Tragen Sie Ihre Kontonummer und Bankverbindung ein. Nach Ende der Qualifizierung und Einreichung aller Unterlagen möchte Ihnen die Regionale Anlaufstelle auch die Fördermittel überweisen.

 

Frage 8:  Wenn Sie bei Frage 8 irgendwo "Ja" angekreuzt haben, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrer Regionalen Anlaufstelle in Verbindung.

 

Frage 9: Bei Frage 9 müssen immer MINDESTENS 2 Kriterien angekreuzt werden. Wenn möglich, dann machen Sie bitte in jeder Kategrie ein Kreuz.

- IMMER anzukreuzen ist die "Anzahl der Beschäftigten".

- Ein Kriterium ist bei "Jahresumsatz" ODER "Jahresbilanz" anzukreuzen.

 

Frage 9: Wenn Sie bei Frage 9 ein Kreuz in der Reihe der Großunternehmen gesetzt haben, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrer Regionalen Anlaufstelle in Verbindung.

 

Frage 13: Tragen Sie hier die Kursbezeichnung, also den Kursnamen ein.

 

Frage 15: Warum ist die Qualifizierung für Ihr Unternehmen wichtig? IWIN ist ein Förderprogramm, das den Strukturwandel in den Unternehmen unterstützen soll. Sie wollen neue Strukturen im Unternehmen aufbauen. Sie wollen sich den neuen Marktstrukturen anpassen.  usw. Tragen Sie bei Frage 15 Ihre Antwort ein. Vergleichen Sie dazu die Frage 16. Dort kreuzen ja an, aus welchem Grund Sie die Qualifizierung machen. Beispiel: "Mit der Qualifizierung wollen wir neue Märkte erschließen".

 

Frage 17: Die Kursstunden müssen mit den Kursstunden aus dem  Angebot oder dem Flyer/Schreiben des Bildungsträgers übereinstimmen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie eindeutige Angaben zu den Stunden machen und vorlegen. Angaben sind in UNTERRICHTSstunden und/oder in ZEITStunden anzugeben. Angaben, wie 100 Stunden, reichen der Regionalen Anlaufstelle (RAS) NICHT aus. Die RAS wird von Ihnen ein eindeutiges Angebot in Unterrichts- oder Zeitstunden anfordern. Das verzögert die Antragstellung.

 

Frage 18: Ankreuzfeld: Lesen Sie bitte genau! Wenn Sie sich bereits zum Kurs angemeldet haben, dann ist eine Förderung nicht mehr möglich.

 

Frage 27: Sie haben

- "Ja, für die ganze Zeit" oder

- "Ja für ___ Zeitstunden" angekreuzt. 

Ihr Mitarbeiter/-in soll also freigestellt werden, d.h. dass die Schulungszeit als Arbeitszeit angerechnet wird.

 

Frage 28: Bei Frage 27 haben Sie "Ja, für die ganze Zeit" oder "Ja für ___ Zeitstunden" angekreuzt. 

In diesem Fall füllen Sie bitte die Frage 28 aus. Hier müssen Sie die Wochenarbeitszeit des/der Mitarbeiters/-in entragen.

 

Unterschreiben Sie den Antrag, fügen Sie die notwendigen Unterlagen bei (siehe oben), machen Sie sich eine Kopie aller Unterlagen, verschicken Sie den Antrag an Ihre Regionale Anlaufstelle und schon ist alles "Fertig!"

 

Vielen Dank!

 
Antragsverfahren Drucken

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Ihr Unternehmen stellt einen Antrag bei der für Ihre Region zuständigen Regionalen Anlaufstelle. (Siehe Rubrik "Regionale Anlaufstellen") 

 

Die notwendigen Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Downloads" auf dieser Internetseite.

 

Für jede Qualifizierung müssen Sie einen Antrag auf Förderung ausfüllen. Möchten Sie z.B. drei MitarbeiterInnen schulen, dann müssen Sie drei Anträge auf Förderung stellen. Ein Antrag ist schnell ausgefüllt, da viele Felder auf dem Formular zum Ankreuzen sind. 

 

Zusätzlich müssen Sie ein Angebot des Weiterbildungsträgers mit Kursbeschreibung und Kurskosten beifügen.

Alles weitere wird Ihre Regionale Anlaufstelle mit Ihnen besprechen.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst zum Kurs anmelden dürfen, nachdem die Antragsphase beendet wurde, d.h. nachdem Sie das Förderangebot Ihrer Regionalen Anlaufstelle angenommen haben. Hier haben wir Ihnen das Antragsverfahren noch einmal bildlich dargestellt: Ablaufdiagramm .

 

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Wer kann einen Antrag stellen? Drucken

Eine Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen.

Privatpersonen können keinen Antrag stellen. 

 

kmu_definition_klein.jpgWer ein kleines und mittleres Unternehmen ist, wird von der Europäischen Union definiert:
(siehe unten : FAQs: Wie groß ist ein KMU?)
Wenn Sie Beteiligungen an anderen Unternehmen oder andere Unternehmen Beteiligungen an Ihrem Unternehmen haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihre Regionale Anlaufstelle. Hinweise zur Berechnung Ihrer Unternehmensgröße können Sie auch der Broschüre "Die neue KMU-Definition" entnehmen.

 

Kleine und mittlere Unternehmen

  • beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro
  • oder
  • beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro. 
 
Was wird gefördert? Drucken

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und von Betriebsinhaberinnen und -inhabern von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Eine Förderung von Privatpersonen ist nicht möglich.

 

Die Weiterbildung muss sich auf

  • die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen und/oder
  • die Vermittlung von methodischen Kenntnissen und/oder
  • die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf beziehen. 

 

Darüber hinaus muss die Qualifizierung zur Anpassung des Unternehmens an den Strukturwandel dienen.

 
Wie hoch ist die Förderung? Drucken

Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn.

Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.

 

Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Höhe der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtszeit nicht als Arbeitszeit angerechnet wird.

 

Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird. Der Beitrag des Unternehmens besteht bei einer Freistellung demnach aus den Freistellungskosten und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten. Erfolgt keine Freistellung, dann erhöht sich der finanzielle Direktbeitrag, den das Unternehmen zu tragen hat. 

 

Beispiel: Die Qualifizierung kostet 1000 Euro und dauert 100 Zeitstunden. Frau Musterfrau soll an der Qualifizierung teilnehmen.

 

Fall 1. Es erfolgt eine Freistellung. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit der Mitarbeiterin statt. Das Unternehmen zahlt den Lohn der Mitarbeiterin während der Qualifizierung weiter. Für Frau Musterfrau fallen Freistellungskosten von 1700 Euro (= 100 Zeitstunden x 17,00 Euro Stundenlohn-Pauschale) an. Maximal können die Freistellungskosten in Höhe der Qualifizierungskosten geltend gemacht werden, hier also 1000 Euro.

Der Beitrag des Unternehmens besteht in diesem Fall aus den Freistellungskosten von 1000 Euro und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten, hier 100 Euro. Als Förderung erhält das Unternehmen 900 Euro.


Fall 2. Es erfolgt keine Freistellung. Die Qualifizierung ist zwar betrieblich veranlasst, der Lohn der Mitarbeiterin wird während der Qualifizierungszeit aber nicht weitergezahlt.

In diesem Fall besteht der Beitrag des Unternehmens nur aus dem finanziellen Direktbeitrag in Höhe von 500 Euro, da die Freistellungskosten entfallen. Als Förderung erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 500 Euro.

 

Es gibt jedoch noch weitere Bestimmungen zu beachten. So ist z.B. die Maximalförderung je Betrieb in Abhängigkeit vom Fördergebiet unterschiedlich.

Für eine genaue Ermittlung Ihrer Förderhöhe nehmen Sie deshalb bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf.

 
Was bedeutet Freistellung? Drucken

Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird.

Die antragstellenden Unternehmen können sich aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtszeit nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. 

Bei berufsbegleitenden Schulungen am Abend oder am Wochenende ist eine Freistellung möglich, wenn der Arbeitgeber diese Schulungszeit als Arbeitszeit anrechnet. 

 

2009_07_20_bestaetfreistellkosten_mu_klein.jpgBeispiel: Die Qualifizierung kostet 1000 Euro und dauert 100 Zeitstunden. Frau Musterfrau soll an der Qualifizierung teilnehmen.

Fall 1. Es erfolgt eine Freistellung. Die Weiterbildung findet während der Arbeitszeit der Mitarbeiterin statt. Das Unternehmen zahlt den Lohn der Mitarbeiterin während der Qualifizierung weiter. Für Frau Musterfrau fallen Freistellungskosten von 1700 Euro (= 100 Zeitstunden x 17,00 Euro Stundenlohn-Pauschale) an. Maximal können die Freistellungskosten in Höhe der Qualifizierungskosten geltend gemacht werden, hier also 1000 Euro.

Der Beitrag des Unternehmens besteht in diesem Fall aus den Freistellungskosten von 1000 Euro und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten, hier 100 Euro. Als Förderung erhält das Unternehmen 900 Euro.

 

Fall 2: Es erfolgt keine Freistellung. Die Qualifizierung ist zwar betrieblich veranlasst, die Löhne der MitarbeiterInnen werden während der Qualifizierungszeit aber nicht weitergezahlt.

In diesem Fall besteht der Beitrag des Unternehmens nur aus dem finanziellen Direktbeitrag in Höhe von 500 Euro, da die Freistellungskosten entfallen. Als Förderung erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 500 Euro.

 

Wenn Sie Ihre MitarbeiterInnen für die Qualifizierung freistellen, dann müssen Sie nach Abschluss der Qualifizierung die Freistellung auf eigenem Briefpapier bestätigen. Laden Sie sich dazu die Datei aus dem Download-Bereich herunter, drucken Sie die Datei auf Ihrem Briefpapier aus und schicken nach Abschluss der Schulung an Ihre Regionale Anlaufstelle.  

 
Wie groß ist ein KMU? Drucken

Wer ein kleines und mittleres Unternehmen ist, wird von der Europäischen Union definiert:

kmu_definition_klein.jpgKleine und mittlere Unternemen

  • beschäftigen weniger als 250 MitarbieterInnen und haben einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro
  • oder
  • beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro.

 

Bei der Größenermittlung werden auch Partnerunternhmen und verbundene Unternehmen mitgezählt. Wenn das antragstellende Unternehmen also Beteiligungen an anderen Unternehmen besitzt oder andere Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen beteiligt sind, dann müssen alle Größen addiert werden.

Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf.  

 
Eine Weiterbildung wird in Niedersachsen nicht angeboten. Ist eine Förderung möglich? Drucken

Wenn eine Weiterbildung inhaltlich oder zeitlich passend nicht in Niedersachsen angeboten wird, kann in begründeten Fällen von der Regelung abgewichen werden.

Lassen Sie sich hierzu bitte durch eine der regionalen Anlaufstellen beraten.

 
Gibt es in Niedersachsen einen Bildungsscheck? Drucken

Bildungsscheck NRW - Mit Bildungsschecks werden berufliche Weiterbildungen in Nordrhein-Westfalen unterstützt.

 

Dieses Förderprogrann gibt es in Niedersachsen nicht. Dafür hat das Land Niedersachsen das Förderprogramm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen", über das Sie sich auf dieser Seite informieren.

 

 

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